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Verhinderungspflege

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben einen Anspruch von derzeit 1.612 Euro jährlich für die Verhinderungspflege. Verhinderungspflege kann heißen: Wir ermöglichen Angehörigen eine Auszeit, indem wir uns um die Pflegeperson kümmern. Wir haben Kunden, die von dieser Möglichkeit einmal im Jahr Gebrauch machen, weil sie auch dann zu Hause bleiben möchten, wenn ihre Angehörigen sich nicht um sie kümmern können. Der Bedarf für die Verhinderungspflege kann auch kurzfristig entstehen, wenn z.B. der Angehörige selbst ins Krankenhaus muss und für den Pflegekunden eine stationäre Kurzzeitpflege nicht in Frage kommt.

Alternativ können wir die Verhinderungspflege auch stundenweise übernehmen, um Angehörige z.B. einmal wöchentlich oder monatlich für einige Stunden zu entlasten.

Sie haben Fragen zur Verhinderungspflege? Gern bieten wir Ihnen die Möglichkeit zu einem persönlichen Beratungsgespräch und besprechen mit Ihnen und Ihren Angehörigen, welche Leistungen wir für Sie erbringen können.